8.1 Der Anbieter gewährt auf die von ihm erstellten Silikonfugen eine Garantie von 2 Jahren ab Abnahme auf Schimmelbildung im Rahmen des bestimmungsgemässen Gebrauchs.
8.2 Ausgeschlossen sind Schäden/Beanstandungen infolge von:
- a) Bewegungen/Setzungen des Bauwerks/Untergrunds, thermischen Längenänderungen, Erschütterungen;
- b) mangelnder Pflege/Lüftung/Entfeuchtung, dauerhaft erhöhter Feuchte, Kondensat;
- c) aggressiven Reinigungsmitteln oder unsachgemässer Reinigung;
- d) mechanischer Beschädigung, unsachgemässer Nutzung, Veränderungen/Fremdeingriffen;
- e) bauphysikalischen Ursachen ausserhalb unseres Einflusses;
- f) verdeckten Mängeln des Untergrunds (z. B. Haarrisse, mangelhafte Haftflächen, Feuchte aus Bauteilen).
8.3 Rechtsfolge: Bei berechtigtem Mangel leisten wir Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche (Minderung/Wandelung/Schadenersatz) sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.4 Die Garantie besteht nur, wenn die Pflichten gemäss Ziff. 5 eingehalten wurden.
8.5 Schimmelgarantie-Hinweis: Die Zusicherung im Marketing («2 Jahre ohne Schimmel») gilt nur bei angemessener Pflege (regelmässige Reinigung/Entfernung von Seifenresten, Lüftung/Entfeuchtung, keine aggressiven Reiniger).
Hinweis zu Rissen: Risse in Silikonfugen können aufgrund von Bauwerksbewegungen, Setzungen oder thermischen Einflüssen entstehen und sind nicht von der Garantie abgedeckt. Die Kundschaft ist verpflichtet, Fugen regelmässig zu kontrollieren und bei Bedarf erneuern zu lassen.