Silikonfugen erneuern: Mieter oder Vermieter – wer zahlt?

Alte, dunkle Silikonfuge im Badezimmer vor der Wohnungsabgabe

Die schwarze Fuge in deinem Bad ist plötzlich ein Geldthema.

Jahrelang hast du sie kaum beachtet. Jetzt kündigst du die Wohnung – und auf einmal steht die Verwaltung mit dem Finger auf der dunklen Silikonfuge am Wannenrand. «Das müssen Sie noch machen lassen», heisst es. Und du fragst dich: Stimmt das überhaupt? Muss ich das zahlen?

Das kennen die meisten Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Die Fuge sieht unschön aus, die Angst vor einem Abzug von der Kaution sitzt im Nacken, und schnell unterschreibt man etwas, das man gar nicht müsste.

Genau darum geht es hier. Kein Paragrafen-Dschungel – sondern eine klare Antwort, an die du dich bei der Übergabe halten kannst.

Die kurze Antwort – sie fällt anders aus, als du denkst

Silikonfugen zu erneuern heisst: altes Silikon vollständig herausschneiden, den Untergrund vorbereiten und sauber neu verfugen. Das geht nicht «mühelos von Hand». Das braucht eine Fachperson.

Und genau das ist der entscheidende Punkt. Sobald für eine Reparatur Fachwissen nötig ist, ist es Sache des Vermieters – nicht deine.

Als Mieter zahlst du nur in einem einzigen Fall: wenn du den Schaden selbst verursacht hast. Und selbst dann fast nie den vollen Betrag. Warum, das siehst du gleich.

Stell dir die Übergabe vor

Du stehst mit der Verwalterin im Bad. Sie zeigt auf die Fuge zwischen Wanne und Plättli – dunkel, an einer Stelle leicht abgelöst. «Die ist nicht mehr schön.»

Stimmt. Aber «nicht mehr schön» ist kein Schaden. Eine Fuge, die nach Jahren vergilbt, leicht rissig oder dunkel geworden ist, ist normale Abnutzung. Dafür haftest du nicht – dafür zahlst du jeden Monat Miete.

Erst wenn etwas darüber hinausgeht – tiefer schwarzer Schimmel, eine mechanisch aufgerissene Fuge –, wird überhaupt über deine Beteiligung gesprochen. Und auch dann gilt die Rechnung weiter unten.

Was «kleiner Unterhalt» wirklich bedeutet

Im Mietrecht gibt es einen Begriff, der hier alles entscheidet: den kleinen Unterhalt.

Die Grundregel ist einfach. Reparatur und Unterhalt der Wohnung sind die Gegenleistung des Vermieters für deine Miete. Er muss die Wohnung in Ordnung halten.

Die einzige Ausnahme: Kleinigkeiten, die du mühelos von Hand und ohne Fachwissen erledigen kannst, gehen auf dich. Typische Beispiele sind ein Scharnier ölen, eine lockere Schraube anziehen oder den Lavabo-Syphon entstopfen. Dazu kommen Kleinteile aus dem Fachhandel bis etwa 150 Franken Materialwert.

Eine Silikonfuge auszuschneiden und neu zu ziehen gehört da eindeutig nicht dazu. Du brauchst das richtige Werkzeug, einen sauber vorbereiteten Untergrund und Übung, damit die Linie dicht hält. Wer das im Bad sauber macht, liest du im Ratgeber Wer macht Silikonfugen im Bad?. Sobald eine Fachperson ranmuss, ist die Grenze des kleinen Unterhalts überschritten – und der Vermieter zahlt.

«Aber in meinem Mietvertrag steht doch …»

Jetzt kommt der Einwand, den viele im Kopf haben: «In meinem Vertrag steht, dass ich Reparaturen bis zu einem gewissen Prozentsatz der Miete selbst tragen muss.»

Solche Prozentklauseln sind ungültig. Ein Mietvertrag kann dir den kleinen Unterhalt nicht einfach beliebig ausweiten. Was Fachwissen braucht, bleibt Sache des Vermieters – egal, was im Kleingedruckten steht.

Lass dich davon also nicht einschüchtern. Eine Klausel auf Papier ändert nichts an der gesetzlichen Lage.

Wann der Vermieter zahlt – und wann du

Halten wir die zwei Fälle sauber auseinander.

Der Vermieter zahlt, wenn die Fuge einfach gealtert ist. Silikon wird mit den Jahren hart, vergilbt, reisst und löst sich – das ist normaler Verschleiss. Niemand hat «Schuld». Es ist der Lauf der Dinge, und dafür ist der Vermieter zuständig.

Du als Mieter zahlst, wenn du den Schaden nachweisbar selbst verursacht hast. Der häufigste Fall: tiefer Schimmel, weil über Monate kaum gelüftet wurde. Wann Schimmel nur oberflächlich ist und wann er tief im Silikon sitzt, erklärt der Ratgeber Schimmel in Silikonfugen: Wann Reinigen nicht mehr reicht.

Aber – und das ist der Satz, den du dir merken solltest – selbst bei eigenem Verschulden zahlst du nie den vollen Betrag. Hier kommt deine wichtigste Stütze ins Spiel.

Die Lebensdauertabelle: dein stärkster Verbündeter

Mieterverband und Hauseigentümerverband haben gemeinsam die paritätische Lebensdauertabelle vereinbart. Beide Seiten anerkennen sie, und Schlichtungsbehörden und Versicherungen stützen sich im Streitfall darauf.

Die Idee dahinter ist fair: Jedes Bauteil hat eine gewisse Lebensdauer. Ist diese abgelaufen, ist das Bauteil abgeschrieben – und du schuldest nichts mehr, auch wenn du den Schaden verursacht hast.

Für Silikonfugen liegt der Richtwert in der Praxis bei rund zehn Jahren (je nach Quelle werden acht bis fünfzehn Jahre genannt). Ist die Fuge älter, zahlst du nichts. Ist sie zur Hälfte «aufgebraucht», trägst du höchstens die Hälfte. Woran du erkennst, ob eine Fuge ihr Ende erreicht hat, zeigt der Ratgeber Wann müssen Silikonfugen erneuert werden?.

Ein Rechenbeispiel, das hängen bleibt

Nimm an, die Silikonfuge in deinem Bad ist acht Jahre alt. Bei einer angenommenen Lebensdauer von zehn Jahren ist sie zu 80 Prozent abgeschrieben.

Selbst wenn der Schimmel nachweislich durch zu wenig Lüften entstanden ist und du voll dafür verantwortlich wärst, bleiben rechnerisch nur 20 Prozent übrig. Mehr als diesen kleinen Restanteil kann niemand von dir verlangen.

Und ist die Fuge zehn Jahre oder älter? Dann ist sie vollständig abgeschrieben. Dein Anteil: null Franken. Der Vermieter trägt die Erneuerung dann zu 100 Prozent – ganz unabhängig davon, wie die Fuge aussieht.

Bei der Wohnungsabgabe: vier Sätze, die dich schützen

Die Übergabe ist der Moment, in dem die meisten Fehler passieren. Darum hier das Wichtigste in Ruhe.

Erstens: Du musst das Abgabeprotokoll nicht sofort unterschreiben. Lies es gründlich. Mit deiner Unterschrift akzeptierst du die aufgelisteten Schäden – und damit die Kosten.

Zweitens: Eine vergilbte oder leicht rissige Fuge ist normale Abnutzung. Lass dich nicht zu einer Kostenübernahme drängen, die gesetzlich gar nicht deine ist.

Drittens: Frag nach dem Alter der Fuge. Ist sie alt, greift die Lebensdauertabelle zu deinen Gunsten – oft schuldest du gar nichts.

Viertens: Erneuere die Fuge nicht in Panik selbst, kurz vor der Abgabe. Du zahlst dann womöglich etwas, das der Vermieter hätte tragen müssen.

So meldest du den Mangel richtig

Wenn sich die Fuge schon während der Mietzeit löst oder schimmelt, wartest du nicht bis zum Auszug. Du meldest es – und zwar richtig.

Ein Anruf oder eine kurze Mail an die Verwaltung reicht oft. Beschreibe genau, was nicht mehr in Ordnung ist, und mach ein, zwei Fotos als Nachweis.

Passiert nichts, hakst du per eingeschriebenem Brief nach und setzt eine Frist – meist rund 14 Tage. Bei dringenden Fällen darf die Frist kürzer sein.

Wichtig: Leg nicht selbst Hand an, solange der Vermieter zuständig ist. Und wenn ihr euch nicht einig werdet, ist die Schlichtungsbehörde für Mietsachen die richtige, kostengünstige Anlaufstelle. Sie hilft, bevor es ein teures Verfahren wird.

Für Vermieter und Verwaltungen

Auch von der anderen Seite lohnt sich der klare Blick. Eine poröse oder verschimmelte Fuge ist kein Schönheitsthema, sondern ein Risiko.

Wo die Fuge offen ist, läuft Wasser hinter die Plättli oder unter die Wanne. Den Schaden siehst du erst, wenn er teuer wird – aufgequollene Wände, gelöste Plättli, Feuchtigkeit in der Bausubstanz.

Eine fachgerecht erneuerte Fuge schützt davor und erhält den Wert der Wohnung. Bei einem Mieterwechsel ist die Erneuerung ohnehin der ideale Moment, sauber zurückzusetzen.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Silikonfugen zu erneuern braucht eine Fachperson – darum ist es grundsätzlich Sache des Vermieters, nicht kleiner Unterhalt.

Du als Mieter zahlst nur bei eigenem Verschulden, und auch dann nur den Anteil, der nach der Lebensdauertabelle noch nicht abgeschrieben ist.

Bei der Übergabe gilt: nichts vorschnell unterschreiben, nach dem Alter der Fuge fragen, und im Zweifel kurz bei der Schlichtungsbehörde oder beim Mieterverband nachfragen.

Wenn die Fuge erneuert werden soll – ohne Stress

Steht fest, dass die Fuge dran ist – egal ob du Mieter, Vermieter oder Verwaltung bist –, dann muss es sauber und nachvollziehbar gehen.

DichtFix schneidet das alte Silikon vollständig heraus, bereitet den Untergrund vor und verfugt neu. Wie das geht, ohne die Plättli zu beschädigen, zeigt der Ratgeber Silikonfugen entfernen ohne Fliesen zu beschädigen. Danach ist die Linie wieder dicht gegen Wasser, und du bekommst 2 Jahre Garantie gegen Schimmel.

Im Preisrechner siehst du in einer Minute, was eine Erneuerung ungefähr ausmacht. Passt der Richtwert, fragst du direkt die Offerte an – wir senden sie dir innert 30 Minuten, garantiert. An- und Rückfahrt inklusive, keine versteckten Kosten.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im konkreten Streitfall helfen dir der Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde für Mietsachen weiter.

Verschimmelte Silikonfuge in der Dusche vor der Erneuerung

Silikonfugen fachgerecht erneuern lassen

Ob Mieter, Vermieter oder Verwaltung: Wir entfernen altes Silikon vollständig und verfugen sauber neu. Die Fuge ist wieder dicht gegen Wasser – mit 2 Jahren Garantie gegen Schimmel.

Häufig gestellte Fragen

Alles, was du über Silikonfugen-Erneuerung wissen musst.

In der Regel ja. Silikonfugen zu erneuern braucht eine Fachperson und gehört damit zum Unterhalt, den der Vermieter trägt. Es fällt nicht unter den kleinen Unterhalt, den Mieter selbst übernehmen müssen.

Nein. Kleiner Unterhalt sind nur Arbeiten, die mühelos von Hand und ohne Fachwissen gehen, etwa ein Scharnier ölen. Silikon ausschneiden und neu verfugen braucht Werkzeug und Übung und ist deshalb Sache des Vermieters.

Hat sich Schimmel durch normale Alterung gebildet, zahlt der Vermieter. Ist der Schimmel nachweislich durch zu wenig Lüften entstanden, kann der Mieter beteiligt werden – aber nur anteilig nach der Lebensdauertabelle, nie der volle Betrag.

In der Praxis wird für Silikonfugen ein Richtwert von rund zehn Jahren angesetzt (je nach Quelle acht bis fünfzehn). Ist die Lebensdauer abgelaufen, ist die Fuge abgeschrieben und der Mieter schuldet nichts mehr.

Eine vergilbte oder leicht rissige Fuge ist normale Abnutzung – dafür haftest du nicht. Unterschreibe im Abgabeprotokoll keine Kostenübernahme vorschnell und erneuere die Fuge nicht in Panik selbst.

Nein. Klauseln, die den kleinen Unterhalt über einen Prozentsatz der Miete ausweiten, sind ungültig. Was Fachwissen braucht, bleibt Sache des Vermieters.

Melde den Mangel schriftlich, am besten per eingeschriebenem Brief mit einer Frist von rund 14 Tagen und Fotos als Nachweis. Bleibt es strittig, hilft die Schlichtungsbehörde für Mietsachen kostengünstig weiter.